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Bohrbrunnen nachträglich anmelden

Verfasst: So 14. Jan 2018, 12:43
von Enrico
Hallo bin neu hier, und habe eine Frage.
Kann ein Bohrbrunnen der vor ca. 14 Monaten auf eigenem Grundstück gebohrt wurde nachgemeldet werden ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen? Haben naiverweise dem Beauftragten geglaubt, der gemeint hat" wir haben doch nur einen Gartenbrunnen tiefer gebohrt" muß nicht beantragt werden....
Mit freundlichem Gruß aus Sachsen

Re: Bohrbrunnen nachträglich anmelden

Verfasst: So 14. Jan 2018, 14:44
von Plunschmeister
Hallo Enrico,
wenn der "Beauftragte" ein Brunnenbauer war, dann musst du dich eigentlich um nichts kümmern.
Grundstücksbesitzer sollten einen geplanten Brunnenbau 4 Wochen vorher beim zuständigen Umweltamt anzeigen.
Der Brunnenbau im privaten Rahmen auf dem eigenen Grundstück in Sachsen, ist genehmigungsfrei.
Wie sich dieses nun in deinem Fall rechtlich verhält, kann ich nicht nicht beurteilen.

Re: Bohrbrunnen nachträglich anmelden

Verfasst: Mo 15. Jan 2018, 14:30
von Enrico
Danke erstmal für die Antwort.
Wenn also die Bohrung auch nicht angemeldet wurde, müsste dies dann jetzt nachgeholt werden?
Problem war das unser Schachtbrunnen 2 mal in Folge im Sommer leer war, da haben wir überlegt einen Tiefbrunnen anzulegen, da wir 3 Personen sind, waren wir froh das dieser Mann so schnell bereit war bei uns zu bohren. Mit der Aussage wenn jemand fragt, habe man den Gartenbrunnen tiefer gebohrt, wofür keine Genehmigung nötig sei, haben wir uns zufrieden gegeben, schließlich müsste er ja wissen was notwendig ist....

Re: Bohrbrunnen nachträglich anmelden

Verfasst: Mo 15. Jan 2018, 23:15
von Plunschmeister
Hallo Enrico,
Wenn also die Bohrung auch nicht angemeldet wurde, müsste dies dann jetzt nachgeholt werden?
Bohranzeige
Da wird es wohl oder übel Probleme geben, auch wenn kein Schichtenverzeichnis angelegt wurde.


War es denn ein Brunnenbauer???

Re: Bohrbrunnen nachträglich anmelden

Verfasst: Di 16. Jan 2018, 15:02
von Enrico
Ja es war ein Brunnenbauer, das Schichtenverzeichnis wollte er mir noch zukommen lassen. Das ist jetzt etwa ein gutes Jahr her....
Ich fürchte das der Schuß nach hinten losgehen könnte, wenn wir das nachmelden. Als Trinkwasserbrunnen wird die Behörde den nicht durch gehen lassen. Wie ich mittlerweile erfahren habe gibt es da Einbaukriterien die eingehalten werden müssen, und ich befürchte das da so einiges nicht dem entspricht. Wie es aussieht habe och jetzt einen Brunnen für viel Geld den ich nicht nutzen kann/ darf.....und muss wahrscheinlich einen neuen machen lassen, da vermutlich der Schachtbrunnen auch nicht als Trinkwasserbrunnen anerkannt wird.....das hat über Jahre keinen interessiert, vor uns wohnten schon mindestens 10 Jahre in diesem Zustand. Nur mit der Umrüstung der Kläranlage kam das jetzt ins rollen.....
Wir als jetzige Eigentümer haben fie sogenannte Arschkarte......
Danke für deine Mühe.....

Re: Bohrbrunnen nachträglich anmelden

Verfasst: Di 16. Jan 2018, 17:37
von Benutzer
Du kannst ja mit ein wenig Druck vom Brunnenbauer den Plan verlangen.
Wenn er ihn nicht rausrückt soll er auf seine Kosten einen neuen bauen und dir den Plan geben.
Wenn du alles komplett hast kannst du ja einfach einen neuen Brunnen beantragen und den gemachten dann angeben.
Es gibt viele Möglichkeiten, nur wir kennen ja nicht alle Einzelheiten.